Es ist jetzt eine Woche her, dass das Oberverwaltungsgericht Münster auf Antrag eines IT-Unternehmens aus München in seiner Entscheidung vom 22. Juni die Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union erklärte. (siehe EU PRESSEMITTEILUNG Nr. 145/16)
Gestern nun ließ die Bundesnetzagentur mitteilen, dass sie auf Zwangsmaßnahmen gegen Provider, die den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen, solange verzichtet, bis im Hauptsacheverfahren entschieden wurde. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung vorerst nur suspendiert.
Dieses Thema wird bei uns im Verein immer wieder diskutiert. Meiner Meinung nach verstößt dieses Gesetz vor allem wegen seiner umfassenden und anlasslosen Datensammlung auch gegen das deutsche Grundgesetz.
Jedes Mal wenn die Argumente „Ich habe nichts zu verbergen.“ oder „Wir können doch dem Staat vertrauen.“ ins Spiel kommen, beschleicht mich das Gefühl einer Diktatur ausgeliefert zu sein. Demokratie bedeutet für mich, dass die Parlamentarier die staatlichen Organe kontrollieren und nicht, dass sie diesen die Mittel zur vollständigen Überwachung und Manipulation (z. B. via Staatstrojaner) ihrer Bürger geben.
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