Sehr geehrte Mitglieder des Bürgernetz Allgäu e.V.,
hiermit laden wir zur 1. Ordentlichen Mitgliederversammlung 2026 des Bürgernetz Allgäu e.V.
am 22.06.2026
um 19.00 Uhr
Adresse des Veranstaltungsortes:
IDKOM GmbH
Ebene 4, Raum Hochgrat
Dieselstrasse 1
87437 Kempten
Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden (nötig wäre ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder), so laden wir vorsorglich zu einer 2. Sitzung am gleichen Tag und gleichen Ort um 19:15 Uhr.
(§14, 3 der Satzung: „Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Fünftel der aktiven Mitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der/die Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Mit der Einladung zur ersten Mitgliederversammlung kann gleichzeitig auch zu einer zweiten Mitgliederversammlung am selben Tage mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die sich gegebenenfalls an die erste (nicht beschlussfähige) Mitgliederversammlung anschließt und dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der er¬schienenen Mitglieder beschlussfähig ist; darauf ist bei dieser Einladung hinzuweisen.“)
Die Mitgliederversammlung wird am 09.06.2026 auf der Webseite veröffentlicht, was gemäß Satzung vorgeschrieben ist.
Die Mitgliederversammlung ist nun das wichtigste Organ des Vereins.
Sie ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
• Bestellung und Abberufung des Vorstandes
• Entgegennahme der Berichte des Vorstands und Entlastung des Vorstands
• Bestellung des Kassenprüfers und seinem Stellvertreter
• Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags
• Änderungen der Satzung
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand alle zwei Jahre.
In diesem Jahr stehen KEINE Neuwahlen an.
Fragen zur Satzung und dem Ablauf der Veranstaltung können vorab an Geschaeftsstelle@allgaeu.org gerichtet werden, oder gerne auch an mich persönlich.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Mitglieder und Feststellung der fristgerechten und Satzungskonformen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit.
2. Berichte der Vorstandsmitglieder und aus den Abteilungen
3. Bericht des Kassenwartes
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes
6. Anträge (Dieser Punkt entfällt, da laut Satzung §11 Abs.2 bis zum 31.03.2026 keine Anträge eingereicht wurden)
7. Sonstiges
Meine persönliche Bitte:
Die neue Satzung wurde in der Hoffnung und im Vertrauen darauf beschlossen, dass damit eine breitere Legitimation des Vorstands einhergeht und auch neue, interessierte Personengruppen angesprochen werden können.
Ich möchte daher alle Mitglieder bitten sich zu überlegen in unserem Verein mitzuarbeiten.
Ehrenamtliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft und trägt wesentlich zu einem lebenswerten Gemeinwesen bei.
Wir haben immer Bedarf an Mitwirkung und Kompetenz unserer Mitglieder.
Wir freuen uns über jede Mitarbeit im Verein und wünschen uns zunächst vor allem eine rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Giehl (1. Vorstand)
